Wertermittlung

Sachverstand

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen bezeichnen sich so. Die Qualifikation eines Sachverständigen muss sich durch überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Sachbereich auszeichnen. Im Gegensatz zu anderen Beratungsberufen (wie z.B. Rechtsanwälten), welche ihr Arbeitsergebnis auf die Bedürfnisse ihres Mandanten abstellen, hat der Sachverständige das Ergebnis seiner Arbeit – unabhängig von den Ergebniswünschen seiner Auftraggeber unparteiisch und objektiv zu ermitteln. Aus diesem Grunde wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von seinen Auftraggebern gefordert. Einen qualifizierten Sachverständigen erkennen Sie an seiner Zertifizierung und dem Siegel des Institutes, das die Personenzertifizierung ordentlich abgenommen hat. Dies können z.B. der TÜV oder die DEKRA sein. Des Weiteren kann die ordentliche Prüfung im Rahmen seiner Bestellung (durch die IHK oder auch Architekten- oder Ingenieurkammer) zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen. In beiden Fällen werden die Sach- und Fachkenntnisse regelmäßig geprüft.

Verkehrswertgutachten

Sie benötigen eine verlässliche Ermittlung zum Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, die auch vor Gericht Bestand hat (z. B. in Erbangelegenheiten)? Dann ist eine neutrale, unabhängige Verkehrswertermittlung gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB)* durch einen Bausachverständigen genau richtig für Sie. Dieses Verfahren ist umfassender als ein Kurzgutachten und berücksichtigt insbesondere auch rechtliche Aspekte von Immobilie und Wertermittlung.

Ein Verkehrswertgutachten verursacht jedoch einen erheblichen Aufwand. Unter anderem durch die Beschaffung zahlreicher Unterlagen und Dokumente, wie z. B. der Flächennutzungsplan und/oder der Bebauungsplan, die bei diversen Behörden wie Liegenschaftskataster, Grundbuchamt, Gutachterausschuss, Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster, Bauamt, Sanierungsbehörde, Bauaufsicht usw. eingeholt werden müssen.
Nach einer gründlichen Objektbesichtigung und Beratung, erfolgt anschließend die Ausarbeitung eines Gutachtens mit umfangreichen Berechnungen, textlichen Hintergrundinformationen und Begründungen. In der Regel umfasst ein Verkehrswertgutachten ca. 60-80 Seiten. Hierfür benötigt ein Gutachter bis zu zwei Wochen und mehr. Dafür erhalten Sie im Gegenzug ein Gutachten, welches valide und rechtlich anerkannt ist z.B. bei Finanzämtern und Gerichten. Das Honorar für solch ein ausführliches Gutachten wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach dem JVEG (Justizvergütungs-und Entschädigungsgesetz) abgerechnet und beläuft sich in der Regel auf min. EUR 2.000,- bis 3.000,- zzgl. MwSt.

Da wir ausschließlich Kurzgutachten zur Ermittlung des derzeitigen Marktwertes erstellen, können wir sie an Kollegen verweisen, die sich auf die Erstellung von Verkehrswertgutachten spezialisiert haben.

*Definition Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§194 BauGB).

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist genau richtig, wenn Sie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen und bei der Wertfindung neutrale Unterstützung suchen. Unsere Sachverständigen liefern im Rahmen des Kurzgutachtens Hinweise zum derzeitigen Marktwert der fraglichen bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei stützen sie sich unter anderem auf die geltenden rechtlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch und die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern.

Das Kurzgutachten verwendet zur Wertermittlung die üblichen Rechenverfahren, verzichtet jedoch weitgehend auf erläuternde Texte und kann daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke heran gezogen werden. In der Regel beträgt das Honorar für die Bewertung Ihrer Immobilie EUR 500,- zzgl. MwSt. (z.B. für ein Einfamilienhaus, ein Reihenhaus, eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung).

Sollten Sie uns exklusiv mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, wird kein Honorar zur Zahlung fällig.

Das SKYLINE IMMOBILIEN Leistungsspektrum umfasst:

  • Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Sichtprüfung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung wesentlicher Merkmale und Grundstücksdaten der Immobilie
  • Überprüfung von Flächenangaben
  • Bodenwertermittlung
  • Ermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Pauschale Bewertung eventueller Baumängel, Bauschäden und Instandhaltungsstaus